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Mittwoch, Januar 21, 2026
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Jahressteuerbescheide für das Jahr 2026

Die Gemeinde Lindlar wird in diesem Jahr zum ersten Mal im Januar nur Bescheide über die Grundsteuer A (einschl. Winterdienstgebühren), Gewerbesteuer und Hundesteuer verschicken. Grund ist der Rechtsstreit und das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Die Grundsteuer B (einschl. Winterdienstgebühren) wird die Gemeinde Lindlar erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich April 2026) festsetzen. Da der Gemeinde Lindlar die Rechtsgrundlage derzeit zu unsicher scheint, hält sie diesen Weg für besser, als das Risiko in Kauf zu nehmen, dass tausendfach einmal erstellte Bescheide im Nachhinein korrigiert werden müssten. Auch möchte die Gemeinde Lindlar Klagen im Gemeindegebiet vermeiden.
Zum Hintergrund
Zum 1. Januar 2025 ist bundesweit eine umfassende Reform der gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer in Kraft getreten. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, mit der die bis dahin geltenden Regelungen als verfassungswidrig eingestuft wurden. Der Gesetzgeber war verpflichtet, eine neue, verfassungskonforme Grundlage zu schaffen.
Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 kam es landesweit zu intensiven Diskussionen über deren Auswirkungen, insbesondere aufgrund teilweise deutlich gestiegener Mietnebenkosten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke festzulegen.
Der Rat der Gemeinde Lindlar hat auf dieser Grundlage beschlossen, dieses optionale Hebesatzmodell ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Die Hebesätze wurden aufkommensneutral auf 919 Prozent für Wohngrundstücke und auf 1.491 Prozent für Nicht-Wohngrundstücke festgesetzt.
Verwaltungsgerichtsurteilt stoppt Bescheide in vier Städten
Am 4. Dezember 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in vier Einzelfallklagen entschieden, dass solche Hebesatzdifferenzierungen in den jeweils beklagten kommunalen Satzungen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Eigentümer hatten in Dortmund, Gelsenkirchen, Bochum und Essen gegen die Verwaltung geklagt und recht bekommen.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Hebesatzsatzung der Gemeinde Lindlar rechtlich angreifbar ist. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; nach aktuellem Stand ist von einer Revision oder Sprungrevision auszugehen.
Die konkreten rechtlichen Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Grundsteuererhebung der Gemeinde Lindlar lassen sich derzeit noch nicht abschließend bewerten. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen zwar seit Kurzem vor, befinden sich jedoch noch in der rechtlichen Prüfung.
Aufgrund dieser bestehenden Rechtsunsicherheit hat die Gemeinde Lindlar entschieden, über das weitere Vorgehen sowie über gegebenenfalls neu festzulegende Hebesätze erst im Laufe der Haushaltsberatungen im ersten Vierteljahr 2026 zu entscheiden.
Dies bedeutet für die betroffenen Steuerpflichtigen, die Grundsteuer B (einschl. Winterdienst-gebühren) im Jahr 2026 zu zahlen hätten, dass

keine Beträge zum 15. Februar 2026 eingezogen werden;

die Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, eingerichtete Daueraufträge vorerst einzustellen;

von manuellen Überweisungen zur Fälligkeit am 15.02.2026 abzusehen,
bis die neuen Bescheide vorliegen.

Zurzeit ist beabsichtigt, dass die Grundsteuer B (einschl. Winterdienstgebühren) dann für die ersten beiden Quartale 2026 gemeinsam am 15.05.2026 zu entrichten ist.
Das Steueramt bittet alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer für diese Vorgehensweise um Verständnis

Redaktion
Redaktion
Murat Uelbeyi ist Chefredakteur und Verlagsleiter beim Regio GO Magazin. Der gelernte Grafik-Designer studierte in Wuppertal Kommunikationsdesign und arbeitete als Art-Director in nahmhaften Agenturen ehe er 2004 seine eigene Werbeagentur gründete.
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