Verkehrsführung mittels Ampelanlage
Gemäß den rechtlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss die Schloss-Stadt Hückeswagen als Trägerin der Straßenbaulast für Gehwege entlang von klassifizierten Straßen (Kreis-, Land- und Bundesstraßen) innerhalb der Ortsdurchfahrt die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausbauen. Das bedeutet, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sein sollen. Die entsprechenden Vorgaben und Qualitätsmerkmale zum barrierefreien Ausbau, wie z. B. Busborde, taktile Leitelemente, Warteflächen, Wetterschutzhallen, Sitzgelegenheiten usw. ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan (NVP), der als Rahmenplan die Grundlage für die zukünftige ÖPNV-Planung bildet.
Darauf basierend hat die Schloss-Stadt Hückeswagen ein Ausbaukonzept, das mehrere Maßnahmenpakete beinhaltet, erstellt, mit allen beteiligten Fachbehörden abgestimmt und entsprechende Fördermittel bei Land und Bund beantragt. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Mit der Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets, das den barrierefreien Ausbau der sechs Bushaltestellen „Am Raspenhaus“, „Wiehagener Straße“ und „Busenbacher Weg“ sowie der angrenzenden Straßenquerungen in der Wiehagener Straße beinhaltet, wird ab Montag, den 12.02.2024 begonnen. Hierbei ist vorgesehen, die vorhandenen Busbuchten zugunsten von größeren Warte- und Aufenthaltsflächen zurückzubauen, sodass der Bus in Zukunft auf der Fahrbahn halten wird.