Zu Ostern werden vielerorts traditionell Osterfeuer entzündet. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden und für jedermann frei zugänglich sind.
Hierbei gilt es einige Verhaltensregeln zu beachten, damit aus der schönen Tradition keine Gefahr entsteht. Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig. Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer entfachen möchte, wird gebeten die Anmeldung bis zum 30.03.2026 im Ordnungsamt einzureichen. Es müssen Angaben zum Veranstaltenden, zu Aufsichtspersonen, zur Größe des Feuers und zum Ort, an dem das Feuer abbrennen soll, gemacht werden. Osterfeuer dürfen nur am Ostersamstag nach vorheriger Anzeige entflammt werden.
Je nach Wetterlage ist zu beachten, dass ab der Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) des Gefahrenindizes (Wald- und Grasbrand) für den Bereich Lindlar, ein Brauchtumsfeuer, auch unter Beteiligung einer Brandsicherheitswache, keinesfalls abgebrannt werden darf. Die verantwortlichen Personen/Betreiber haben sich am Tag des geplanten Brauchtumsfeuers über die aktuelle Warnstufe zu informieren https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Sollte der Gefahrenindex für den Bereich Lindlar die Stufe 3 betragen, gelten für die bisherigen großen Feuer „Dimberg“, „Dassiefen“, „Hartegasse“ und „Fenke“ folgende Auflagen:
• das Osterfeuer darf nur mit einem Abstand von mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt abgebrannt werden
• es ist ein Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lindlar mit einer Feuerwehrfrau bzw. einem Feuerwehrmann vorzuhalten.
Bei kleineren Osterfeuer gelten folgende Auflagen:
• die kleinen Feuer sind selbst zu bewachen
• es sind ausreichend Löschmittel bzw. Wasservorräte vorzuhalten



