Die Genehmigung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Bauhof Wipperfürth/Hückeswagen – Anstalt öffentlichen Rechts“ sowie der Unternehmenssatzung wurden durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 16.08.2025 in der Kölnischen Rundschau (Lokalausgabe „Oberbergische Volkszeitung“) sowie im Kölner Stadtanzeiger (Lokalausgabe „Oberbergischer Anzeiger“) öffentlich bekannt gemacht.
Eine Hinweisbekanntmachung in der Rheinischen Post/Bergischen Morgenpost und dem Remscheider Generalanzeiger wird am 27.09.25 erfolgen.
Gemäß § 27 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit auf die
Veröffentlichung hingewiesen.
Der Text der Bekanntmachung kann auch im lnternet unter www.wipperfuerth.de eingesehen werden.
Wipperfürth, den 25.08.2025
Anne Loth
Bürgermeisterin
Link zur Hinweisbekanntmachung (PDF-Datei)
Link zum Bekanntmachung des Oberbergischen Kreises inkl. Unternehmenssatzung (PDF-Datei)