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Donnerstag, Mai 8, 2025
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StartAktuellGemeinderat beschließt Einführung eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B

Gemeinderat beschließt Einführung eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B

Rückwirkende Hebesatzreduzierung zum 01.01.2025 für Wohngrundstücke auf 919 % und Hebesatzerhöhung für Nichtwohngrundstücke auf 1.491 %

Der Rat der Gemeinde Lindlar hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 mit der Mehrheit der Fraktionen der Parteien SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen Lindlar beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2025 eine differenzierte Erhebung der Grundsteuer B einzuführen. Die CDU-Fraktion stimmte mit Ausnahme einer Enthaltung dagegen, der Bürgermeister enthielt sich der Stimme. 

Die Hebesätze wurden rückwirkend für Wohngrundstücke auf 919 % und für Nichtwohngrundstücke auf 1491 % festgesetzt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (442 %) und für die Gewerbesteuer (540 %) bleiben unverändert.

Die Einordnung in die jeweilige Grundstücksart, Nichtwohngrundstücke (Unbebaute Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke) und Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum), ist dem Grundbesitzabgabenbescheid unter der Bezeichnung „Grundstücksart“ zu entnehmen und erfolgt auf Ebene des Finanzamtes, eine Einflussmöglichkeit der Gemeinde Lindlar hierauf besteht nicht. Ferner sind Veränderungen der den Nichtwohngrundstücken und den Wohngrundstücken zugeordneten Grundstücksarten aufgrund der eindeutigen Differenzierung im Grundsteuerhebesatzgesetz Nordrhein-Westfalens nicht möglich.

Für die Umsetzung der Beschlüsse teilt die Verwaltung folgende Vorgehensweise mit:

Der Steuertermin 15.05.2025 wird ausgesetzt; d.h. die fälligen Beträge werden nicht zu diesem Termin abgebucht bzw. müssen vom Steuerpflichtigen nicht überwiesen werden. 
All diejenigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (Selbstzahler oder diejenigen, die per Dauerauftrag zahlen) können die Zahlungen zum 15.05.2025 zurückhalten. Zahlungen, die trotz Aussetzung bei der Gemeindekasse eingehen, werden dem jeweiligen Steuerkonto nach der Neuberechnung gutgeschrieben, diese gehen nicht verloren. 

Ende Mai erhalten alle Grundsteuer B-Pflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. 
Als neuen Steuertermin für das 2. Quartal 2025 ist der 02.06.2025 festgelegt. 

Ein sich durch die Neufestsetzung der Steuer ergebendes Guthaben aus der 1. Quartalsforderung (15.02.2025) wird mit der 2. Quartalsforderung verrechnet. Ein sich darüber hinaus ergebendes Guthaben wird zeitnah zurückerstattet. Nachforderungen, die sich durch die Neufestsetzung der Steuer für das 1. Quartal (15.02.2025) ergeben und die Forderung für das 2. Quartal werden in einer Summe zum neuen Steuertermin am 02.06.2025 fällig. 

Für die Berechnung der auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Guthaben bzw. offenen Forderungen konnten systembedingt nur Zahlungseingänge bis zum 07.05.2025 berücksichtigt werden. 

Zur Vermeidung und Reduzierung von Verwaltungsaufwand und weiteren Kosten regt die Verwaltung an, auf den Erlass und den Versand von Widerspruchsbescheiden für die aufgrund der Steuerfestsetzung Anfang 2025 eingelegten und noch nicht beschiedenen Widersprüche zu verzichten, die sich ausschließlich gegen die Höhe des Hebesatzes richteten und deren Reduzierung beantragten. Um das Widerspruchsverfahren in diesen Fällen beenden zu können, müssten die Widerspruchsführer ihre Widersprüche förmlich zurücknehmen. Eine Rücknahme kann jedoch nur in der Form geschehen, die für die Erhebung des Widerspruchs vorgesehen ist (schriftlich oder zur Niederschrift). Schriftlich bedeutet auch hier, dass das Rücknahmeschreiben per Brief (Post oder Einwurf Hausbriefkasten) oder per Telefax übermittelt werden muss. Eine Rücknahme per Email ist nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich (vps@lindlar.de). 

Bei Rückfragen können sich die betroffenen Bürger*innen gerne an ihr Steueramt weden. Wegen des zu erwartenden hohen Arbeitsaufkommens bittet das Steueramt Rückfragen möglichst per Mail an steueramt@lindlar.de zu richten. Telefonisch ist das Steueramt unter 02266-969696 erreichbar – hier kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.

 

 

Redaktion
Redaktion
Murat Uelbeyi ist Chefredakteur und Verlagsleiter beim Regio GO Magazin. Der gelernte Grafik-Designer studierte in Wuppertal Kommunikationsdesign und arbeitete als Art-Director in nahmhaften Agenturen ehe er 2004 seine eigene Werbeagentur gründete.
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