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Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze nutzen, Hausbesitzer und Mieter entlasten

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2024-06-20-PMGrundsteuer

Nordrhein-Westfalen macht es vor, andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein gehen diesen Weg mit: Derzeit wird im Landtag über ein Gesetz beraten, das den Kommunen zusätzliche Gestaltungsoptionen bei der Festlegung ihrer Grundsteuer-Hebesätze gibt, damit Wohnen möglichst nicht teurer wird. Damit können Städte und Gemeinden die Hebesätze vor Ort so austarieren, dass es nicht zu einer Belastungsverschiebung auf Kosten von Hauseigentümern und Mietern in Nordrhein-Westfalen kommt, wie sie durch die Regelungen des sogenannten „Scholz-Modells“ des Bundes ausgelöst werden. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt für alle 396 Kommunen Empfehlungen für differenzierte Hebesätze ausgerechnet und veröffentlicht, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher, ohne Mieter und Eigentümer von Wohnimmobilien unverhältnismäßig mehr zu belasten.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Christian Berger:
„Das vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelte Modell zur Umsetzung der Grundsteuerreform geht in vielen Städten und Gemeinden des Landes zu Lasten vor allem von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern und deren Mietern. Leider war Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht bereit, die Fehler des Modells zu beheben. Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Kommunen daher jetzt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anzuwenden, um die Fehler des Scholz-Modells zu korrigieren. Neben der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für differenzierte Hebesätze unterstützt das Land die Städte und Gemeinden auch bei der praktischen Umsetzung: Jede Kommune hat in dieser Woche vom Finanzministerium eine Berechnung der Hebesätze mitgeteilt bekommen, die das gleiche Steuervolumen aus Wohnen und Gewerbe auch für die Zukunft sicherstellt. Die Kämmerer der Städte und Gemeinden bekommen damit eine Handreichung, wie sie das Scholz-Modell passgenau vor Ort korrigieren können. Die Kommunen können diese Flexibilität nutzen, um den unterschiedlichen Verwerfungen des Scholz-Modell in den einzelnen Regionen Rechnung zu tragen. Wir brauchen regionale Lösungen, denn bei uns in Oberberg-Nord ist die Lage eine andere als in Köln oder Düsseldorf, am Niederrhein oder in der Eifel. Wir glauben, dass das der richtige Weg ist.

2024-06-20-PMGrundsteuer

Eine landeseinheitliche, zentral vorgegebene Anpassung der Messzahlen, wie sie gelegentlich gefordert wird, führt in den meisten Kommunen nicht zum gewünschten Ziel. Die Landesregierung hat dies erkannt und gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen gehandelt. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit im Landtag beraten und könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Die Kommunen bekommen damit ein Instrument zur Feinjustierung. Damit haben sie alle Möglichkeiten, um übermäßige Wertverschiebungen zwischen Wohnen und Gewerbe abmildern zu können und für ausgewogene Verhältnisse vor Ort zu sorgen.
Die finanzielle Lage in den Kommunen ist schwierig, auch bei uns im Oberbergischen Kreis. Deshalb ist es nur richtig, dass auch die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze sowie eine Differenzierung vor Ort in den Rathäusern getroffen wird. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird von der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune. Das Hebesatzrecht ist ein zentrales Element der kommunalen Selbstverwaltung.

Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform.
Unterstützung für diesen Weg bekommt Nordrhein-Westfalen vom ‚Bund der Steuerzahler‘, vom Verband ‚Haus und Grund‘ sowie vom ‚Verband Wohneigentum‘: Experten halten die differenzierten Hebesätze ausdrücklich für ein gutes Mittel gegen eine unverhältnismäßige Mehrbelastung von Eigentümern und Mietern von Wohnimmobilien. Auch das Land Schleswig-Holstein schließt sich unserer Lösung an – auf ausdrücklichen Wunsch der dortigen kommunalen Familie. Hier wird unser Vorschlag als großer Wurf und rechtssichere Möglichkeit gesehen.“

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