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Heizung schnell austauschen!

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Seit 1. Januar gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ziel ist es, dass in Zukunft nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Das be- trifft Neubauten: Im Bestand ist kein Austausch vorgeschrieben, wenn die Heizung noch funktioniert oder sich reparieren lässt. Ist sie kaputt und lässt sich nicht reparieren, gelten sogenannte pragmatische Übergangslösungen. Trotzdem sollte sich jeder überlegen, ob er ein Haus nach bzw. umrüstet – nicht zuletzt, um die großzügigen Förderungen des Staates in Anspruch zu nehmen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt bspw. Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit bis zu 20 Prozent und den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, die sich mit verschiedenen Boni bis zu einem kombinierten Zuschuss von maximal 70 Prozent addieren lassen. Dabei schlägt auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent mit zu Buche. Ihn können selbstnutzende Hauseigentümer beantragen, die in ihrer Immobilie in nächster Zeit ihre eigentlich noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder die über 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine klimafreundliche Heizung, wie etwa eine mit Holzpellets betriebene, austauschen. Der Bonus gilt voll bis 2028, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wer sich für eine Pelletheizung entscheidet, die unter anderem mit niedrigen Betriebskosten punktet, kann auch hierfür den Zuschuss beantragen, wenn sie zusätzlich zu einer Wärmepumpe, mit einer solarthermischen Anlage oder mit Photovoltaik kombiniert wird.

Holzpellet-Anlagen heizen äußerst umweltfreundlich. Eine Hybridanlage mit Solarthermie ist dann die perfekte Kombination: Scheint die Sonne, übernimmt die Solaranlage die Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung, reichen die Strahlen nicht aus, springt die Pelletheizung ein. So eine Anlage ermöglicht preiswertes, umweltfreundliches Heizen und macht unabhängig von fossilen Brennstoffen. Aber auch der Einbau einer Solo-Pelletheizung, die auf der „Liste der förderfähigen Biomasseanlagen“ vom Bafa verzeichnet ist, wird mit bis zu 21.000 Euro gefördert. Dazu können noch einmal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag kommen, wenn die Anlage den Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5 mg/ m3 einhält.(txn)

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