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Rückwirkende Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zum 01.01.2024

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Hebesatzsatzung der Gemeinde Lindlar für das Jahr 2024 beschlossen.
Dieser Schritt ist beileibe nicht leichtgefallen, aber die Gemeinde Lindlar ist dringend auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, da der Gemeindehaushalt in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen steht: Die größten Belastungsfaktoren für den Gemeindehaushalt sind die hohen Zahlungen für die Kreisumlage und die Jugendamtsumlage, die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten, die Umsetzung der Tarifabschlüsse vom Herbst 2023 und die steigenden Energiekosten. Hinzu kommt, dass die Ertragsausfälle und Mehrbelastungen durch die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs nicht mehr als außerordentlicher Ertrag separiert werden können.

Die Steuererhöhungen sind schmerzlich, aber bieten die Gewähr für eine nachhaltige Strategie, um den Haushalt dauerhaft zu konsolidieren, weitere Verschuldung und ein Haushaltssicherungskonzept für die Zukunft zu vermeiden. Die Steuerhebesätze sollten dann in den Folgejahren jeweils überprüft werden, um auch Erleichterungen wieder an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben und die Sätze zu senken. Die Gemeindeverwaltung hofft daher auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für diesen zwingend erforderlichen und in der Tagespresse bereits vorangekündigten Schritt.

Der Beschluss des Gemeinderats sieht die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer vor. Rückwirkend auf den 01.01.2024 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 665 v. H. auf 903 v. H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 495 v. H. auf 515 v. H. angehoben.

Da der Beschluss vor dem 30.06.2024 gefasst wurde, ist die rückwirkende Erhöhung auf den 01.01.2024 rechtmäßig (§ 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz/§ 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz).

Nachfolgend möchte die Verwaltung noch auf die zahlungstechnische Abwicklung der rückwirkend zum 01.01.2024 erhöhten Steuern hinweisen. Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer sind jährlich der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11..

Der Steuererhöhungsbetrag wird zur Hälfte auf die beiden fälligen Raten und zur Hälfte auf die künftig zu leistenden Raten aufgeteilt. Die durch die Hebesatzerhöhung entstehende Nachzahlung wird ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheides (die Zustellung erfolgt voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni) zur Zahlung fällig.

Bei den Grundsteuerjahreszahlern wird die gesamte Steuer, inklusive Erhöhung zum 01. Juli 2024 fällig.

Den Steuerpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Steuerbetrag zu der neuen Fälligkeit abgebucht. Bei Zahlung per Daueraufträge bitten wir diese nach Erhalt des Bescheides entsprechend abzuändern.

Die Gemeinde Lindlar wird bis Ende Mai rund 9.000 Steuerbescheide an die Eigentümer bzw. Gewerbesteuerpflichtigen versenden. Der Fachbereich Abgaben und Gemeindekasse rechnet mit erhöhtem Aufkommen an Nachfragen und bittet deshalb bereits jetzt um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten und einer womöglich eingeschränkten Erreichbarkeit. Es wird darum gebeten, Anfragen vorzugsweise schriftlich an die Gemeinde zu richten oder per Mail an steueramt@lindlar.de bzw. kasse@lindlar.de.

Telefonisch können sich die Steuerpflichtigen bezüglich der Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gerne an die Sachbearbeiter/innen des Fachbereichs Abgaben unter 02266-969696 oder für die Zahlungsabwicklung an die Gemeindekasse unter 02266-96201 wenden.

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