Home Aktuell Sicherheitshinweis zum Karnevalszug in Lindlar am Sonntag, 02.03.2025

Sicherheitshinweis zum Karnevalszug in Lindlar am Sonntag, 02.03.2025

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An Karnevalssonntag, 02.03.2025 findet ab 14 Uhr der traditionelle Lindlarer Karnevalsumzug statt. Der Zug startet ab Lindenallee und führt auch in diesem Jahr durch den Lindlarer Ortskern (Rheinstraße – Pollerhofstraße – Kölner Straße – Dr.-Meinerzhagen-Straße – Hauptstraße).

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage wird das Aufhalten des Karnevalszuges gemäß § 7 des Versammlungsgesetzes untersagt. Demnach ist es verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, diese zu behindern oder zu vereiteln. Diese Maßnahme dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Ordnungsbehörde hat gem. § 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und wird dies auch durchsetzen. Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gem. § 17 OBG gegen diese Person zu richten.

Auch ein Aufhalten des Zugs zu Ovationszwecken ist nicht gestattet. Als Grundsatz gilt, dass der Zug immer in Bewegung bleibt.

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