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Übertragung des Kanalnetzes auf den Wupperverband

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Foto: hueckeswagen.de

Ermittlung des Ausgleichsbetrages

Mit Beginn des Jahres hat die Schloss-Stadt Hückeswagen ihre gesetzliche Abwasserbeseitigungspflicht auf den Wupperverband übertragen. Der Verband betreibt auch bisher schon die größeren Regenbecken und Sonderbauwerke und vor allem sein Klärwerk am Corneliusweg. Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht entsprechend den Regeln des Landeswassergesetzes ist der Wupperverband nun auch für Bau und Betrieb des gesamten Kanalnetzes verantwortlich.  

Die Übertragung ist verbunden mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Entwässerungsanlagen wie Kanalleitungen und -schächte, Pumpstationen, Sonderbauwerke etc. Für die Übertragung des Nutzungsrechtes hieran leistet der Verband eine einmalige Ausgleichszahlung an die Schloss-Stadt Hückeswagen bzw. den Eigenbetrieb Abwasser.

In ersten vorläufigen Prognosen war von einem Wert von bis zu 61,5 Mio. Euro ausgegangen worden. Endgültig kann der Wert erst im ersten Halbjahr 2024 festgelegt werden. Das war in der Vereinbarung zwischen den beiden Partnern von vorneherein so vorgesehen, da der Wert erst endgültig anhand der Anlagenwerte zum 31.12.2023 bestimmt werden kann. Dazu müssen die Arbeiten zum Jahresabschluss beendet sein.

Die Höhe der Ausgleichszahlung steht daher noch nicht endgültig fest. Allerdings ist bereits erkennbar, dass der Betrag niedriger sein wird. Er wird voraussichtlich bei ca. 56,7 Mio. Euro liegen.

Es gibt verschiedene Gründe für diesen niedrigeren Betrag:

Übertragen wurden unter anderem verschiedene Anlagen, an denen noch gearbeitet wird (z.B. das Regenbecken in Winterhagen oder Kanalnetzsanierungen). Hier ist man bei den Bauprojekten noch nicht so weit gekommen wie ursprünglich prognostiziert, so dass weniger neues Vermögen entstanden ist. Insgesamt ist der Wert zum Jahresende 2023 deshalb geringer, weil in den beiden letzten Jahren weniger investiert als abgeschrieben wurde.

Das derzeit niedrigere Zinsniveau führt ebenfalls im Ergebnis zu einem geringeren Ausgleichsbetrag. Der Ertragsanteil der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Zinslandschaft.

Der Wupperverband bereitet derzeit die Übernahme der verschiedenen Anlagegüter mit deutlich mehr als 3000 Positionen in seine Anlagenbuchhaltung vor. Aufgefallen ist, dass 24 Positionen doppelt in der bisherigen Auflistung aufgeführt waren.

Bürgermeister Dietmar Persian: „Bei der Kanalnetzübertragung geht es um ein komplexes Zahlenwerk, bei dem vieles erst jetzt im Detail in die Aufstellung einbezogen werden kann: Der Baufortschritt bei den verschiedenen Anlagen zum Jahresende inkl. der entsprechenden Zwischenabrechnung musste genau ermittelt werden. Dennoch ist es ohne Frage ärgerlich, dass z. B. die doppelt aufgeführten Positionen nicht vorher aufgefallen sind.“

Bei Rückfragen:

Schloss-Stadt Hückeswagen

Dietmar Persian

Tel. 02192 / 88-100

E-Mail: dietmar.persian@hueckeswagen.de

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