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VERANLAGUNG VON HUNDESTEUER UND ABFALLGEBÜHREN SOWIE DER GEWERBESTEUER FÜR DAS VORJAHR LÄUFT WIEDER AN

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Durch den Cyber-Angriff auf den IT-Dienstleister der Stadt Wermelskirchen ist auch die Kämmerei der Stadt nur eingeschränkt handlungsfähig. Hiervon sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Bereich der Abgabenerhebung betroffen.

Aktuell läuft die Veranlagung von Hundesteuer, Abfallgebühren und Gewerbesteuer wieder an. Allerdings können zunächst nur Änderungen aus dem Jahr 2023 bearbeitet werden. Deshalb versendet die Abgabenerhebung der Kämmerei in diesen Tagen aktualisierte Bescheide.

Die Bearbeitung der Änderungen im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer aus dem Jahr 2023 sind weiterhin aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Wann genau mit der Zusendung der Grundbesitzabgabenbescheide, Gewerbe- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2024 zu rechnen ist, kann die Stadt Wermelskirchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der Folgen des Cyber-Angriffs bei der SIT weiterhin nicht abschätzen.

Wichtig: Aus diesem Grund ist das Einziehen von Lastschriften der Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer für das aktuelle Veranlagungsjahr 2024 am 15.02.2024 (I. Quartalsfälligkeit 2024) ebenfalls nicht möglich. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden diese frühzeitig bekanntgegeben.

Die Stadtverwaltung Wermelskirchen bittet um Verständnis für die Verzögerungen.

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