Bedingt durch das Ausscheiden des Amtsinhabers ist für den Bereich der Gemeinde Lindlar kurzfristig das Amt einer Schiedsperson neu zu besetzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lindlar können sich für dieses unentgeltliche Ehrenamt bewerben.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
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Die vom Gemeinrat zu wählende Person muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
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Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
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Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat, durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
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Weithin soll zur Schiedsperson nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Bürgerinnen und Bürger, welche unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen ein Interesse an der Ausübung des Amtes einer Schiedsperson haben, können Ihre Bewerbung mit tabellarischen Lebenslauf bis zum 09.05.2025 bei der Gemeindeverwaltung Lindlar, Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“, Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar, einreichen.
Bewerbungen von Bürgerinnen oder Bürger mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen zur ehrenamtlichen Schiedstätigkeit finden Sie auf der Webseite des BDS – Landesvereinigung Nordrhein-Westfalen Landes (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.) unter www.bds-nrw.com.