Ein unabhängiges Gutachten kann im Ernstfall bares Geld wert sein. KFZ-Sachverständiger Maximilian Klein erklärt, worauf Geschädigte achten sollten. Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation. Der erste Schreck sitzt tief, das Fahrzeug ist beschädigt und schon kurze Zeit später meldet sich häufig die gegnerische Versicherung. Viele Autofahrer wissen dann gar nicht, welche Rechte sie eigentlich haben.
Ihr gutes Recht: Freie Wahl des Gutachters
Ein Irrtum begegnet mir besonders häufig: Viele glauben, sie müssten den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Das stimmt jedoch nicht. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Geschädigte einen unabhängigen Sachverständigen ihrer eigenen Wahl beauftragen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn ein neutrales Gutachten dokumentiert sämtliche Schäden, eine mögliche Wertminderung sowie den Reparaturweg objektiv und nachvollziehbar.
Digital, Schnell, Unkompliziert
Was viele nicht wissen: Die Kosten für das Gutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Heute lässt sich die Schadenaufnahme zudem deutlich einfacher organisieren als noch vor einigen Jahren. Über unser digitales Schadenportal sind viele Informationen direkt verfügbar Anschließend begutachten wir das Fahrzeug flexibel – ob beim Kunden oder in unserer Diagnosehalle. Dank digitaler Abläufe liegt das fertige Gutachten häufig schon innerhalb von 24 Std. vor.
Mein Tipp für Sie:
• Unterschreiben Sie nach einem Unfall nichts vorschnell
• Halten Sie den Schaden mit Fotos fest
• Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter



Am Stade 19, 58566 Kierspe
Tel: 0157 – 55 330 280, E-Mail: info@svb-klein.de
www.svb-klein.de




