Die Vorbereitungen für die Bundestagswahlen am 23.02.2025 laufen auf Hochtouren. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann nach jetzigem Informationsstand voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 erfolgen.
Die kurzen Fristen einer vorgezogenen Neuwahl zum Deutschen Bundestag resultieren aus Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz.
Die verkürzten Fristen sind so gewählt, dass den Parteien und Bewerbenden innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Der Zeitraum für die Briefwahl wird deshalb auf zwei Wochen verkürzt.
Briefwahlunterlagen können bereits jetzt unter der E-Mail-Adresse wahlamt@lindlar.de beantragt werden, unter Angabe folgender Daten:
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Name:
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Vorname:
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Geburtsdatum:
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Wohnanschrift:
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Ggf. abweichende Versandanschrift:
Ab dem 16.01.2025 besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde Lindlar zu beantragen.
Große Einschränkungen werden sich für Bürgerinnen und Bürger ergeben, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden.
Eine Teilnahme dieser Personen an der Wahl kann nur per Briefwahl erfolgen. Die Abgabe der Stimme im Vorfeld, digital oder in Vollmacht ist nicht möglich, da das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden kann.
Das Wahlamt der Gemeinde ist bemüht, Briefwahlanträge in das Ausland bevorzugt zu bearbeiten. Für die Postlaufzeit kann jedoch keine Garantie zur rechtzeitigen Zustellung gegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen das Wahlamt bis zum Wahltag 18 Uhr erreicht haben, damit die Stimme im jeweiligen Briefwahllokal ausgezählt werden kann.