Einen überarbeiteten, städtebaulichen Vorentwurf für das Bauvorhaben an der Malteser Komturei in Herrenstrunden stellt die Stadtplanung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 6. März 2024 vor.
Darin schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Bebauung von vier auf zwei Wohngebäude innerhalb der überbaubaren Fläche der Reithalle vor. Der Entwurf berücksichtigt damit nicht zuletzt Stellungnahmen aus der vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Wohngebäude sind an Stelle der Reithalle geplant, die sich nordwestlich an das denkmalgeschützte Komtureigebäude anschließen. Der neue Entwurf sieht eine schlankere Realisierung mit nur noch zwei Einzelbaukörpern in offener Bauweise vor, welche die Struktur der historischen Umgebung aufgreift.
Die geplante Lage und Ausrichtung auf dem anvisierten Grundstück, für das der Eigentümer über entsprechendes Baurecht verfügt, erfüllt zudem Anforderungen beim Immissions- und Naturschutz. Eine Erschließung ist über den Rosenthaler Weg angedacht, der heute schon als Wirtschaftsweg genutzt wird. Stellplätze sind im nördlichen Grundstücksteil vorgesehen.
Der Vorhabenträger wird die bislang im Verfahren formulierten, städtebaulichen Anforderungen in seinen Planungen berücksichtigen. Daher schlägt die Stadt dem Ausschuss vor, das Bebauungsplanverfahren Nr. 3262 – Malteser Komturei – nicht weiter fortzuführen. Die städtebaulichen und gestalterischen Ziele werden vielmehr in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer gesichert.
Dieser trifft Regelungen zur Gestaltung, Erschließung und Artenschutz. Ebenso werden die Sicherung der Teichanlage und des Strunde-Ufers berücksichtigt. Der Vertrag wird zudem Aspekte zum Denkmalschutz und der Bodendenkmalpflege beinhalten.
„Die vorgestellte Lösung bringt die Pläne des Eigentümers, die Anforderungen der städtebaulichen Planung sowie wichtige Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auf einen Nenner“, unterstreicht Beigeordneter Ragnar Migenda. „Das schlankere Verfahren macht zudem nun Tempo bei der Schaffung von Wohnraum. Das ist im Sinne aller Beteiligten.“
Details zur Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem.
Bild: bergischgladbach.de