Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises erweitert sein digitales Angebot: Zwei Antragsverfahren, die bislang einen persönlichen Behördengang erforderten, sind ab sofort vollständig online verfügbar.
Konkret können ab sofort Ausnahmegenehmigungen für Handwerker – sogenannte Handwerkerparkausweise – sowie Parkerleichterungen für behinderte Menschen mit den Merkmalen aG und Bl beziehungsweise Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G bequem von zu Hause aus oder unterwegs online beantragt werden.
Die neuen Antragsmöglichkeiten versprechen kürzere Wartezeiten für die Antragstellenden und sollen zugleich die internen Abläufe im Straßenverkehrsamt effizienter gestalten. Der Kreis sieht die Neuerung außerdem als weiteren Baustein seiner umfassenden Digitalisierungsstrategie.
Die neuen Services sind ab sofort über das Service-Portal des Oberbergischen Kreises erreichbar. Den entsprechenden Link stellt der Kreis unter folgender Adresse bereit: 02261 88-0, 02261 88-1033 | mail@obk.de.
Ein wichtiger Hinweis gilt für Antragstellende aus bestimmten Kommunen: Wer seinen Betriebssitz oder Wohnsitz innerhalb der Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth oder in den Gemeinden Morsbach und Reichshof hat, muss den Antrag beim jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde stellen.
Für diesen Personenkreis steht das Online-Antragsverfahren des Oberbergischen Kreises ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Quelle: Oberbergischer Kreis



