Mit einem Ratsbeschluss stellt die Stadt Radevormwald die künftige Betreuung von Grundschulkindern auf ein verlässliches Fundament. Anlass ist der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Ab dem 1. August 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) für Kinder im Grundschulalter. Damit dieses wichtige Bildungs- und Betreuungsangebot dauerhaft gewährleistet werden kann, hat der Rat der Stadt Radevormwald eine neue Kooperationsvereinbarung auf den Weg gebracht, die die Umsetzung langfristig sicherstellen soll.
Grundlage für diese Entscheidung war eine konzeptionelle Qualitätsbewertung. In dieser Bewertung konnte eine definierte Übereinstimmung mit den aktuellen Anforderungen festgestellt werden, sodass der Rat auf einer geprüften Basis über die weitere Ausgestaltung des Angebots beraten und beschließen konnte.
Weitere Informationen stellt die Stadt Radevormwald auf ihrer Internetseite bereit: https://www.radevormwald.de/stadt-radevormwald-schafft-verlaessliche-grundlage-fuer-den-offenen-ganztag/
Quelle: Stadt Radevormwald



